Das Ende der Sperrfrist am 1. Februar und die anhaltend stabile, trockene Wetterlage nutzen viele Landwirte im Land, um Gülle auf den Flächen auszubringen. Das Ende der Sperrfrist scheint in diesem Jahr in der Bevölkerung nicht angekommen zu sein, obwohl sich nichts an den gesetzlichen Vorgaben zu den Vorjahren geändert hat. Daher melden sich aktuell viele besorgte Bürgerinnen und Bürger bei uns, den Naturschutzverbänden und der Presse, um sich über die Rechtmäßigkeit der Gülleausbringung nach der Sperrfrist zu informieren.

Deshalb wollen wir hier noch einmal die Fakten darstellen, die durch die Düngeverordnung (DüV) aus dem Jahr 2017 geregelt sind.

In dem folgenden Zeitraum (Sperrfrist) darf der Landwirt keine Gülle fahren

  • Ackerland: ab der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar
    • Im Herbst dürfen gedüngt werden:
      • Zwischenfrüchte, Winterraps, Feldfutter, Wintergerste nach Getreide,
    • Grünland: vom 1. November bis 31. Januar

Trotz Ende der Sperrfrist darf keine Gülle gefahren werden, wenn der Boden

  • wassergesättigt,
  • überschwemmt,
  • durchgängig gefroren,
  • schneebedeckt ist.

Durchgängig gefroren heißt hier, dass der Boden 24 Stunden am Tag gefroren ist. Wenn der Boden tagsüber auftaut, ist die Ausbringung der Gülle erlaubt. Dies ist in der DüV im § 5 eindeutig geregelt

Düngeverordnung – DüV)
§ 5 Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln

(1) Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. … Abweichend von Satz 1 dürfen ferner mit den dort genannten Stoffen bis zu 60 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar auf gefrorenen Boden aufgebracht werden, wenn

  1. der Boden durch Auftauen am Tag des Aufbringens aufnahmefähig wird,…

Grundsätzlich: Gülle ist ein Naturprodukt und damit wertvoller Dünger, der sowohl alle wichtigen Nährstoffe für die Pflanzen enthält als auch mit ihrer organischen Substanz den Humusgehalt des Bodens verbessert.

Wer mehr zum Thema Gülle erfahren will, sollte bei bauernhof.net weiterlesen. Sehr informativ!

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