Im Land Bremen gibt es nun auch eine Lösung für Betriebe, deren Lagerungskapazitäten bei der Gülle erschöpft sind. Auch wenn ab dem 1. Februar wieder Gülle ausgebracht werden darf, so ist die Befahrbarkeit der meisten Flächen durch den anhaltenden Regen der letzten Monate nicht gegeben und eine sachgerechte Ausbringung ausgeschlossen.

Die Landwirtschaftskammer Bremen hat in Gesprächen mit der Hansewasser Bremen GmbH erreicht, dass für einen Übergangszeitraum bis Mitte April 2018 zwei Vorklärbecken mit je 1.000 m³ im Klärwerk in Seehausen für die Zwischenlagerung von Rindergülle zur Verfügung gestellt werden. Über die genaue Bedingungen des Verfahrens informieren sie sich bitte direkt bei der Landwirtschaftskammer Bremen unter der E-Mail-Adresse: pagels@lwk-bremen.de

Des Weiteren können betroffene Landwirte für die Zwischenlagerung der Gülle in Bremen eine provisorische Lagune mit wasserrechtlicher Erlaubnis (Antrag muss beim SUBV gestellt werden) einrichten. Die rechtlichen Anforderungen des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr finden sie hier.

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