Fakten-Check: 
Das Verabreichen von Antibiotika in der Human- und Veterinärmedizin und die damit verbundene Gefahr der Resistenzbildung von Keimen gegen Antibiotika ist ein ernstzunehmendes, gesellschaftliches Thema. Die Landwirtschaft in Deutschland hat das Thema seit Jahren erkannt und arbeitet konsequent und erfolgreich unter Einhaltung der strengen, gesetzlichen Vorschriften an der Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika.

Seit 2011 ist die Menge der eingesetzten Antibiotika in der Landwirtschaft mehr als halbiert worden. Antibiotika werden in der Nutztierhaltung nur aufgrund einer Diagnose und Verordnung durch den Tierarzt eingesetzt. Ein prophylaktischer Einsatz findet nicht statt. Es gibt im Nutztierbereich Erkrankungen, die nur mit Antibiotika behandelt werden können. Der Einsatz ist dann zur Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes unausweichlich. Ein vollständiger Verzicht auf Antibiotika in der Nutztierhaltung ist deshalb nicht möglich.

Wer Antibiotika in der Landwirtschaft einsetzt, muss dies dokumentieren: Landwirte und Tierärzte führen ein Stallbuch. Zudem wurde bereits vor Jahren im Rahmen des Qualitätsmanagements QS ein Antibiotika-Monitoring eingerichtet. Ziel ist es, den Antibiotikaeinsatz zu verringern und die Ausbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien einzudämmen. Als Halter von Tieren, die Lebensmittel erzeugen, unterstehen die Landwirte zudem der ständigen Kontrolle der zuständigen Behörden in den Ländern.

Die Investitionen der Landwirte in neue Haltungssysteme und -bedingungen haben in den letzten Jahrzehnten auch dazu beigetragen, dass die Tiergesundheit der Nutztiere gesteigert und dadurch der Antibiotikaeinsatz verringert werden konnte. Laut Bundesamt für Risikobewertung (BfR), sind nur 2 % der nachgewiesenen MRSA-Nachweise auf die Nutztierhaltung zurückzuführen.

Der Einsatz von so genannten Reserveantibiotika ist in der Nutztierhaltung die absolute Ausnahme. Diese für die Humanmedizin besonders wertvollen Antibiotika stellen nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lediglich rund 1% der in der Tierhaltung eingesetzten Antibiotikamenge dar.

Das Fleisch von Nutztieren, das im Lebensmitteleinzelhandel zum Verkauf angeboten wird, ist frei von Antibiotika. Es gibt definierte Mindestwartezeiten, die nach der Verabreichung von Antibiotika bis zur Schlachtung eingehalten werden müssen. Dies wird strengstens kontrolliert.
 Es gibt keinerlei nennenswerte Rückstände von Antibiotika in Lebensmitteln: mehr als 99,8 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Fleischproben sind rückstandsfrei laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

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