Die Antragsfrist für die Dürrehilfe für die Bremer Landwirte soll Anfang November starten. Das teilten uns die zuständigen Stellen des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr mit. Weiter wurden wir darüber informiert, dass die Umsetzung der Hilfsmaßnahme für das Land Bremen über Niedersachsen erfolgt und identisch mit der für niedersächsische Betriebe sein wird. Die dafür notwendige, ergänzende Verwaltungsvereinbarung zum Staatsvertrag mit Niedersachsen hat nach unserer Information Senator Lohse mittlerweile gegengezeichnet.
In den Informationen, die uns vorliegen, heißt es (Zitat):“ Geplant ist es, das Antragsverfahren Dürrehilfsmaßnahme 2018 voraussichtlich am 05.11.2018 zu beginnen und zeitlich zu begrenzen, so dass danach bekannt ist, wie viele Antragsteller aus Bremen eine Antrag gestellt haben. Mit der Abwicklung der Hilfsmaßnahme (Bewilligungsbehörde) wird das ML Niedersachsen die Landwirtschaftskammer Niedersachsen beauftragen. Die Dürrehilfsmaßnahme für Bremer Landwirte soll von Niedersachsen abgewickelt werden. Für Bremer Betriebe findet die Antragsannahme samt dazugehörender Beratung – wie beim Sammelantragsverfahren – bei der LWK-Bezirksstelle Bremervörde statt. Die Bremer Betriebe werden zeitnah von der LWK Bremen zu dem Antragsverfahren (Merkblatt und Antragsunterlagen) informiert.“ (Zitat Ende)
„Es scheint nun auch endlich für die Bremer Landwirte voran zu gehen.“ sagt Christian Kluge, Geschäftsführer des Bremer Bauernverbandes. „Dass es aber keine Diskussion über einen „Bremer Weg“ bei der Dürrehilfe gegeben hat, ist enttäuschend. Die Möglichkeit wäre da gewesen sich hier klar für de Brmer Landwirte zu positionieren.“
„Vor diesem Hintergrund muss die Frage erlaubt sein, wie viel politische Willenskraft wirklich hinter dem so oft verkündete Stolz der Bremer Landesregierung auf seine Landwirtsfamilien steckt, die vornehmlich klein und mittlere Betriebe bewirtschaften und die Kulturlandschaft pflegen.“ so Kluge weiter.
Mit dem Hilfspaket, das im August von der Bundeslandwirtschaftsministerin verkündet wurde und dem die Länder, auch Bremen, zugestimmt haben, soll den landwirtschaftlichen Betrieben, die in diesem Jahr trockenheitsbedingt mehr als 30 Prozent Ertragseinbußen hinnehmen mussten, geholfen werden. Mit dem Hilfspaket ging die Zusage einher, dass die Gelder einfach und unbürokratische an die in ihrer Existenz bedrohten Betriebe ausgezahlt werden sollen.
Von dem Versprechen, ein schnelles und unbürokratisches Antragsverfahren umzusetzen, ist leider nicht viel übrig geblieben. „Das Verfahren ist für eine schnelle Hilfe völlig ungeeignet. Die zahlreichen Verfahrens- und Ausschlusskriterien führen dazu, dass viele betroffene Betriebe, die nachweislich über 30 Prozent weniger Ertrag vom Acker und Grünland geerntet haben, wohl keine Hilfen bekommen können.“ so Hilmer Garbade, Präsident des Bremer Bauernverbandes.